Liebe Mitglieder,

wir ihr schon mitbekommen habt, ist das Sporttreiben wieder stark eingeschränkt.

Für den BWB bedeutet es, dass ALLE Angebote in den Turnhallen und dem Frankenbad erstmal bis Dezember pausieren.

Paddeln ist weiterhin möglich. Aber maximal zu Zweit oder mit maximal 10 Personen aus einem Hausstand. (Familienpaddeln).
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Umkleiden und Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig!

Was ist in §9 (1) Satz 2 unter „Individualsport“ zu verstehen?

Unter Individualsport wird die selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübung verstanden. Ausgeschlossen ist jeglicher Kontaktsport. Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. in Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen, ist nicht gestattet.
Auf Außensportanlagen und im öffentlichen Raum darf er ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der CoronaSchVO sind in jedem Fall einzuhalten.
Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Umkleiden und Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig!

   
© BWB

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